Basis-Fachlehrgang (Teil 1) nach GRIF zur Erlangung der Sachkunde für Instandhaltung von tragbaren Feuerlöschern gemäß DIN 14406 (Teil 4)
Der Sachkundige führt Instandhaltungen an tragbaren Feuerlöschern gemäß den Anforderungen und Vorgaben der Herstellerrichtlinien durch, welche auch von den technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.2 gefordert werden.
Der Sachkundige verfügt dann über fundiertes Wissen in der Theorie und Praxis welches er durch die theoretischen und praktischen Prüfungen des Lehrgangs erlangt hat.
Der Arbeitgeber/Unternehmer muss nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs den Mitarbeiter bzw. Sachkundigen, welcher den Lehrgang besucht hat, als Sachkundigen schriftlich legitimieren.
Die Anmeldung zu diesem Fachlehrgang kann nur bearbeitet werden, wenn die Arbeitgebererklärung unterzeichnet vorliegt.
Eine Aktualisierung ist gemäß den Angaben auf Ihrem Zertifikat/Ausweis erforderlich, jedoch ist die maximale Gültigkeitsdauer der jeweiligen Regularien zu beachten.