!ACHTUNG: dies ist nur Teil 2 des BSB-Lehrgangs!
Nach erfolgreichem Abschluss ist der Brandschutzbeauftragte innerhalb eines Unternehmens bzw. als externen Brandschutzbeauftragter in der Lage, seinen Kunden (Betreiber, Unternehmern) mit seinem durch die Schulung erlangten Fachwissen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes unterstützend zu beraten.
Das Tätigkeitsfeld des Brandschutzbeauftragten ist sehr vielfältig. Zu seiner Beratungstätigkeit können z.B. die Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzordnungen, die Überwachung der Instandhaltung brandschutztechnischer Einrichtungen, regelmäßige Begehungen der zu beratenden Objekte hinzukommen.
Wichtig ist hierbei zu erwähnen, dass der Brandschutzbeauftragte nur in beratender Funktion für den Betreiber oder Unternehmer zur Verfügung steht.
Der Brandschutzbeauftragte muss vom Unternehmer/Arbeitgeber für seinen jeweiligen Arbeitsbereich benannt werden.
Die Anmeldung zu diesem Lehrgang kann nur bearbeitet werden, wenn diese durch den Arbeitgeber unterzeichnet vorliegt.
Eine Aktualisierung ist gemäß den Angaben auf Ihrem Zertifikat/Ausweis erforderlich, jedoch ist die maximale Gültigkeitsdauer der jeweiligen Regularien zu beachten.