In regelmäßigen Abständen müssen Brandschutztüren und -tore durch einen Sachkundigen mit einem Sachkundenachweis sowie Feststellanlagen geprüft werden.
Dies ist unerlässlich, um eine sichere Funktionsweise von Brandschutztüren und -tore und den dazugehörigen Anlagekomponenten und Erweiterungen (Feststellanlage) gewährleisten zu können.
Dem Schulungsteilnehmer wird ein fundiertes Wissen zur Prüfung und Wartung gemäß aktuellen Normen und Richtlinien vermittelt.
Der Lehrgangsteilnehmer muss nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs durch den Arbeitgeber/Unternehmer schriftlich legitimiert werden.
Die Anmeldung zu diesem Lehrgang kann nur bearbeitet werden, wenn diese durch den Arbeitgeber unterzeichnet vorliegt.
Der Arbeitgeber/Unternehmer muss nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs den Mitarbeiter bzw. Sachkundigen welcher den Lehrgang besucht hat als Sachkundigen schriftlich legitimieren.
Eine Aktualisierung ist gemäß den Angaben auf Ihrem Zertifikat/Ausweis erforderlich, jedoch ist die maximale Gültigkeitsdauer der jeweiligen Regularien zu beachten.