Ziel der Ausbildung ist es, sich ein gewisses Grundwissen in Sachen Brandschutz anzueignen. Gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sowie der ASR A 2.2 Punkt 7.3 Brandschutzhelfer hat der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Dem Brandschutzhelfer können verschiedene und wichtige Aufgaben übertragen werden. Z.B. das Ausführen von Brandschutzkontrollen in Ihrem Arbeitsbereich, die Kontrolle von Fluchtwegen, Einweisen der Feuerwehr im Ernstfall, Gibt Weisungen wenn Gefahr bestehen sollte, usw.
Der Lehrgang umfasst zudem die Funktion und Erklärung der am häufigst vertretenen Brandschutztechnischen Einrichtungen. Die Anmeldung zu diesem Lehrgang kann nur bearbeitet werden, wenn diese durch den Arbeitgeber unterzeichnet vorliegt.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Lehrgang hat man die Qualifizierung zum Brandschutzhelfer erlangt, welcher aber zusätzlich vom Arbeitgeber schriftlich zu diesem benannt werden muss.
Eine Aktualisierung ist gemäß den Angaben auf Ihrem Zertifikat/Ausweis erforderlich, jedoch ist die maximale Gültigkeitsdauer der jeweiligen Regularien zu beachten.