Die befähigte Person prüft Druckgeräte und deren tragenden Anlagenkomponenten auf ihre Betriebssicherheit damit Gefahren im Umgang mit den Druckgeräten ausgeschlossen werden können und um Druckgefährdungen zu vermeiden.
Der Arbeitgeber/Unternehmer muss nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs den Mitarbeiter bzw. Sachkundigen welcher den Lehrgang besucht hat als befähigte Person schriftlich legitimieren.
Die Anmeldung zu diesem Lehrgang kann nur bearbeitet werden, wenn diese durch den Arbeitgeber unterzeichnet vorliegt.
Eine Aktualisierung ist gemäß den Angaben auf Ihrem Zertifikat/Ausweis erforderlich, jedoch ist die maximale Gültigkeitsdauer der jeweiligen Regularien zu beachten.