Brandschutzhelfer im Unternehmen

Aufgaben, Ausbildung und gesetzliche Vorgaben

Was ist ein Brandschutzhelfer und wer braucht ihn?

Wenn es im Unternehmen brennt, zählt schnelles und richtiges Handeln. Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die dafür ausgebildet werden, im Brandfall richtig zu reagieren und Entstehungsbrände mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen zu bekämpfen – immer unter Beachtung des Eigenschutzes.

Doch sind Brandschutzhelfer in jedem Unternehmen vorgeschrieben? Wie viele werden benötigt, wer kann diese Aufgabe übernehmen und was gehört zur Ausbildung? Für den betrieblichen Brandschutz gibt es hierzu klare Vorgaben.

Sind Brandschutzhelfer gesetzlich vorgeschrieben?

Die rechtliche Grundlage findet sich unter anderem in § 10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Danach muss der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte, der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung treffen. Außerdem müssen Beschäftigte benannt werden, die entsprechende Aufgaben übernehmen.

Konkreter wird die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Sie sieht vor, dass der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut macht.

Brandschutzhelfer sind damit ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?

Bei normaler Brandgefährdung ist nach ASR A2.2 ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelfer in der Regel ausreichend. Die tatsächlich erforderliche Anzahl ergibt sich jedoch aus der Gefährdungsbeurteilung und kann deshalb von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein.

Eine höhere Anzahl kann beispielsweise bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder einer großen räumlichen Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

Auch die tatsächliche Anwesenheit muss berücksichtigt werden. Urlaub, Krankheit, Fortbildungen oder Schichtbetrieb dürfen nicht dazu führen, dass im Ernstfall keine ausreichende Anzahl an Brandschutzhelfern vor Ort ist.

Die häufig genannten 5 Prozent sind deshalb ein Richtwert bei normaler Brandgefährdung und keine pauschale Vorgabe für jeden Betrieb.

Welche Aufgaben hat ein Brandschutzhelfer?

Brandschutzhelfer unterstützen die Maßnahmen des Arbeitgebers im vorbeugenden Brandschutz und sind darauf vorbereitet, im Brandfall richtig zu handeln.

Eine zentrale Aufgabe ist die Bekämpfung von Entstehungsbränden mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen, sofern dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Brandschutzhelfer kennen die grundlegenden Verhaltensweisen im Brandfall und wissen, wie Feuerlöscheinrichtungen sicher eingesetzt werden.

Je nach betrieblicher Brandschutzorganisation können ihnen weitere Aufgaben übertragen werden. Dazu können beispielsweise die Unterstützung bei einer Gebäuderäumung, die Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen oder andere festgelegte Aufgaben im betrieblichen Brandschutz gehören.

Welche Aufgaben konkret übernommen werden, hängt deshalb immer von den Gegebenheiten und der Brandschutzorganisation des jeweiligen Unternehmens ab.

Wer kann Brandschutzhelfer werden?

Grundsätzlich können geeignete Beschäftigte zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Eine bestimmte berufliche Ausbildung ist dafür nicht grundsätzlich erforderlich.

Wichtig ist vielmehr, dass die ausgewählten Personen die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig wahrnehmen können. Verantwortungsbewusstsein, persönliche Zuverlässigkeit und die Bereitschaft, sich mit dem Thema Brandschutz auseinanderzusetzen, sind dafür wichtige Voraussetzungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Personen mit entsprechender Vorbildung ohne zusätzliche Ausbildung zum Brandschutzhelfer bestellt werden. Die DGUV nennt hier beispielsweise aktive Feuerwehrangehörige mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung. Voraussetzung ist auch hier, dass sie vom Unternehmer mit den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht werden.

Wird die Brandschutzhelfer-Ausbildung extern durchgeführt und können dabei betriebsspezifische Besonderheiten nicht vermittelt werden, müssen diese anschließend durch den Arbeitgeber ergänzt werden.

Nachdem der Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer ausgebildet wurde muss der Unternehmer denjenigen für seinen Aufgabenbereich schriftlich benennen.

Was gehört zur Ausbildung eines Brandschutzhelfers?

Die Inhalte einer fachkundigen Ausbildung werden insbesondere durch die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung“ konkretisiert.

Zum theoretischen Teil gehören unter anderem die Grundzüge des vorbeugenden Brandschutzes, die betriebliche Brandschutzorganisation, die Gefahren durch Brände, das richtige Verhalten im Brandfall sowie die Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die praktische Löschübung. Dabei lernen die Teilnehmenden den sicheren Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen und üben deren richtige Handhabung. Auch das richtige Vorgehen und die Grenzen der Brandbekämpfung im Hinblick auf den Eigenschutz spielen dabei eine wichtige Rolle.

Die Kombination aus theoretischem Wissen und praktischer Erfahrung soll dafür sorgen, dass Brandschutzhelfer im Ernstfall wissen, was zu tun ist und sicher handeln können.

Wie oft muss die Brandschutzhelfer-Ausbildung wiederholt werden?

Brandschutzwissen und der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen sollten regelmäßig aufgefrischt werden.

Die aktuelle ASR A2.2 weist darauf hin, dass es sich bei normaler Brandgefährdung bewährt hat, die Unterweisung mit praktischer Übung in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Das konkrete Intervall wird vom Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Auch wesentliche Änderungen im Unternehmen können Anlass für eine erneute Unterweisung sein, beispielsweise wenn sich Brandgefährdungen oder betriebliche Gegebenheiten verändern.

Davon zu unterscheiden ist die allgemeine Brandschutzunterweisung: Alle Beschäftigten müssen über Brandgefahren, Maßnahmen gegen Brände sowie das Verhalten im Gefahrenfall informiert werden. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer geht darüber hinaus und umfasst insbesondere eine fachkundige Unterweisung und praktische Übungen.

Brandschutzhelfer-Ausbildung bei BAVARIA

BAVARIA bietet einen Fachlehrgang für die Ausbildung zum Brandschutzhelfer an, der sich an den Vorgaben der DGUV Information 205-023 und der ASR A2.2 orientiert. Der Lehrgang verbindet theoretisches Wissen mit einer praxisnahen Brandschutzunterweisung und Übungen in der Handhabung verschiedener Feuerlöschgeräte.

Die Teilnehmenden beschäftigen sich unter anderem mit den Grundlagen und Aufgaben des Brandschutzhelfers, der Brandlehre, Brandklassen und Löschmitteln sowie dem richtigen Verhalten im Brandfall und bei einer Gebäuderäumung. Darüber hinaus werden wichtige brandschutztechnische Einrichtungen thematisiert.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Praxis: Die Teilnehmenden lernen den Umgang mit verschiedenen Feuerlöschgeräten kennen und können das zuvor vermittelte Wissen praktisch anwenden.

Der eintägige Lehrgang findet bei der BAVARIA Brandschutz Industrie GmbH & Co. KG in Nürnberg statt und richtet sich insbesondere an Beschäftigte, die zum Brandschutzhelfer bestellt werden sollen oder diese Funktion bereits ausüben. Die Teilnehmerzahl liegt zwischen 10 und 20 Personen, die Schulungszeit zwischen 09:00 und 15:00 Uhr.

Zum Abschluss erwartet die Teilnehmenden ein kurzer Multiple-Choice-Wissenstest. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten sie ein Zertifikat.

Wichtig: Bei einer externen Ausbildung müssen die betriebsspezifischen Gegebenheiten gegebenenfalls anschließend im jeweiligen Unternehmen vermittelt werden. Die entsprechende Benennung und Einbindung in die betriebliche Brandschutzorganisation erfolgt durch den Arbeitgeber.

Fazit: Gut vorbereitet für den Ernstfall

Brandschutzhelfer sind ein wichtiger Baustein des betrieblichen Brandschutzes. Sie sind darauf vorbereitet, bei einem Entstehungsbrand richtig zu reagieren und vorhandene Feuerlöscheinrichtungen sicher einzusetzen.

Wie viele Brandschutzhelfer benötigt werden und in welchen Abständen ihre Kenntnisse aufgefrischt werden sollten, richtet sich nach den Gegebenheiten und der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Unternehmens.

Mit dem Fachlehrgang für Brandschutzhelfer unterstützt BAVARIA Unternehmen dabei, Beschäftigte auf diese verantwortungsvolle Aufgabe vorzubereiten – mit theoretischem Grundlagenwissen und vor allem mit praktischer Erfahrung im Umgang mit Feuerlöschgeräten.

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