Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungsleistungen
der Bavaria Brandschutz Industrie GmbH & Co.KG

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungsleistungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bavaria Brandschutz Industrie GmbH & Co. KG („BAVARIA“) und deren jeweiligen Geschäftspartnern, die von BAVARIA Schulungsleistungen beziehen („Kunden“).

1.2 Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.

1.3 Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Anmeldung des Kunden gültigen Fassung. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.bavaria-akademie/agb/ einsehbar.

1.4 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als BAVARIA ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail, Telefax) zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn BAVARIA in Kenntnis der AGB des Kunden vorbehaltlos leistet.

1.5 Klarstellend weist BAVARIA darauf hin, dass Individualvereinbarungen mit dem Kunden Vorrang vor diesen AGB haben. Zu deren Wirksamkeit bedarf es in gleicher Weise der Schrift- oder Textform, wie dies für einseitige Rechtsgeschäfte des Kunden nach Vertragsschluss gegenüber BAVARIA gilt.

1.6 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Anmeldung und Vertragsschluss

2.1 Anmeldungen für die Schulungen von BAVARIA („Schulungen“) müssen spätestens drei (3) Wochen vor Schulungsbeginn in Textform über die Anmeldemaske durch den Kunden erfolgen. Die Anmeldemaske wird auf der jeweiligen Landingpage der gewählten Schulung („Landingpage“) angezeigt.

Im Rahmen der Anmeldung ist das auf der jeweiligen Landingpage zur Verfügung gestellte Anmeldeformular, sowie falls erforderlich die zur Verfügung gestellte Arbeitgeberbestätigung, vollständig ausgefüllt und vom Kunden unterzeichnet einzureichen sowie die Daten des Schulungsteilnehmers („Teilnehmer“) hinsichtlich Vorname, Nachname, beruflicher E-Mail-Adresse und Firmierung des Kunden vollständig in der Anmeldemaske anzugeben. Die Anmeldungen sind verbindlich und werden als Antrag i.S.d. § 145 BGB verstanden.

2.2 Nach Eingang der Anmeldung des Kunden wird BAVARIA gegenüber dem Kunden den Eingang der Anmeldung bestätigen und die Anmeldung intern prüfen (u.a. in Hinblick auf Vollständigkeit sowie Über- und Unterbelegung der Schulung gem. Ziffer 2.4 der AGB).

2.3 Fällt die interne Prüfung positiv aus, kann BAVARIA gegenüber dem Kunden die Teilnahme an der Schulung bestätigen. Die Teilnahme wird dem Kunden textförmlich von BAVARIA bestätigt. Erst durch die Auftragsbestätigung von BAVARIA erfolgt der Vertragsschluss.

2.4 Bei der unter den Ziffern 2.2 und 2.3 genannten internen Prüfung wird insbesondere auf Vollständigkeit der eingegangenen Daten und Dokumente des Kunden sowie eine mögliche Über- oder Unterbelegung der Schulung entsprechend der auf der jeweiligen Landingpage unter „Teilnehmerzahl“ genannten Mindest- und Maximalteilnehmerzahlen geprüft. Bei Überbelegungen zählt die zeitliche Reihenfolge der Anmeldungseingänge.

2.5 Sollte die Anmeldung des Kunden aufgrund von Unter- oder Überbelegung nicht berücksichtigt werden können, so merkt BAVARIA den Kunden für den nächsten Termin auf einer Warteliste vor. In diesem Fall erhält der Kunde eine Benachrichtigung per E-Mail von BAVARIA mit den Daten des nächsten Termins der gleichen Schulung. Der Kunde kann sich daraufhin durch eindeutige Bestätigung der E-Mail von BAVARIA und der in dieser E-Mail genannten Daten (u.a. Schulung, Schulungstermin) für die Schulung zu dem genannten Termin anmelden. Vorbehaltlich der Ziffer 2.3 und Ziffer 2.4 wird BAVARIA dem Kunden bei Anmeldung zu der genannten Schulung daraufhin die Teilnahme an der genannten Schulung bestätigen.

2.6 Der Kunde kann den Teilnehmer jederzeit auf einen schriftlich oder textförmlich von ihm zu benennenden und beim Kunden beschäftigten Ersatzteilnehmer übertragen. Hierdurch entstehen keine Mehrkosten.

3. Leistung von BAVARIA

3.1 BAVARIA ermöglicht dem Kunden nach Vertragsschluss, an der gewählten Schulung zu dem gewählten Termin teilzunehmen. Die Inhalte der jeweiligen Schulungen werden jeweils auf den Landingpages der gewählten Schulungen unter „Zum Lehrgang“ und „Lehrgangsinhalte“ beschrieben. Die Kunden haben keinen Anspruch auf einen Schulungserfolg.

3.2 BAVARIA führt die Schulungen im auf der jeweiligen Landingpage unter „Lehrgangsdauer“ angegebenen Umfang sowie dem unter „Lehrgangsdauer“ und „Termine“ genannten Zeitraum und der genannten Uhrzeit in den unter „Schulungsort“ genannten Räumlichkeiten durch.

3.3 Soweit nichts anderes angegeben ist, stellt BAVARIA die Schulungsunterlagen (Skript, Übungsaufgaben, Lösungen, Handouts, etc.) zur Verfügung.

3.4 BAVARIA ermöglicht dem Teilnehmer, die auf der jeweiligen Landingpage unter „Abschluss“ genannten Abschlüsse (bspw. Zertifikate) zu erhalten. Voraussetzung dafür ist die vollständige Teilnahme (durchgängige Anwesenheit an allen Schulungsterminen zu den kommunizierten Schulungszeiten) an der gebuchten Schulung. Sofern der Abschluss mit einer Prüfung und/oder ähnlichen Aufgaben (bspw. bewertete Gruppenarbeit) verbunden ist, ist überdies das Bestehen der Prüfung und/oder ähnlichen Aufgaben erforderlich, um den entsprechenden Abschluss zu erhalten. Die Rahmenbedingungen und Anforderungen an das Bestehen der jeweiligen Prüfung und/oder ähnlichen Aufgaben werden den Teilnehmern im Einzelfall kommuniziert. Für das Bestehen der Prüfung und/oder ähnlicher Aufgabe ist der Teilnehmer eigenverantwortlich; BAVARIA hat keine diesbezügliche Verantwortung.

3.5 Die Schulungen können in den Räumlichkeiten von BAVARIA gehalten werden („BAVARIA Schulungszentrum“) oder in den Räumlichkeiten des Kunden erfolgen („BAVARIA Inhouse-Schulungen“). Der Ort der Schulung ist auf der Landingpage der jeweiligen Schulung unter „Schulungsort“ benannt; bei BAVARIA Inhouse-Schulungen wird der Ort der Schulung im Einzelfall zwischen BAVARIA und dem Kunden abgestimmt.

3.6 Die Schulungen werden von Dozenten durchgeführt. Die jeweiligen Dozenten sind auf der Landingpage der jeweiligen Schulung unter „Seminarleiter“ benannt. Sofern es sich um einen für BAVARIA externen Dozenten handelt („Fremddozent“), wird dies ausdrücklich benannt.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Maßgeblich ist der zum Anmeldezeitpunkt auf der jeweiligen Landingpage angegebene Preis. Sofern Nettopreise ausgewiesen sind, fällt die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer an. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher i.S.d. § 13 BGB, so ist in diesem Fall der entsprechend angegebene Bruttopreis für Verbraucher maßgeblich.

4.2 Die Vergütung ist mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf eines der in der Rechnung genannten Konten zu zahlen. Die Rechnung wird gewöhnlich nach dem jeweils letzten Schulungstermin der gebuchten Schulung gestellt. BAVARIA ist jedoch jederzeit, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, berechtigt, einen Kunden bei Vorliegen eines sachlichen Grundes nur gegen angemessene Vorkasse (100 % der Vergütung) an einer oder mehreren Schulungen teilnehmen zu lassen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt BAVARIA spätestens mit der Teilnahmebestätigung. Sollte BAVARIA wie vorbeschrieben eine Vorkasse verlangen, so ist diese vom Kunden bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Schulungstermin an BAVARIA zu zahlen.

4.3 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist (Ziffer 4.2 dieser AGB) kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen; sofern der Kunde Verbraucher ist, beträgt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszinssatz. BAVARIA behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch von BAVARIA auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

4.4 BAVARIA übermittelt etwaige Abschlusszertifikate (bspw. GRIF Zertifikat, Teilnahmebestätigung) nach Eingang der vollständigen Vergütungszahlung, sofern der Kunde die dafür erforderlichen Voraussetzungen (bspw. erfolgreich abgeschlossene Abschlussprüfung) erbracht hat.

5. Ausschluss von Schulungen

BAVARIA ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme an der Schulung auszuschließen. In diesen Fällen hat BAVARIA einen Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.BAVARIA ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z.B. bei Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme an der Schulung auszuschließen. In diesen Fällen hat BAVARIA einen Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.

6. Teilnahmevoraussetzungen

6.1 Die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der jeweiligen Schulung sind auf der jeweiligen Landingpage unter „Voraussetzungen“ genannt. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist erforderlich, damit der Kunde an der entsprechenden Schulung teilnehmen darf.

6.2 Auf Nachfrage von Bavaria hat der Kunde entsprechende Nachweise (bspw. Zertifikate) vorzulegen. BAVARIA ist jedoch nicht verantwortlich, zu überprüfen, ob der Kunde die für die jeweiligen Schulungen erforderlichen Voraussetzungen erbringt. Die Teilnahme des Kunden erfolgt in seiner eigenen Verantwortung.

7. Kündigung

7.1 Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern unter den nachfolgenden Ziffern 8 und/oder 9 nicht etwas anderes geregelt ist.

7.2 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Jede Kündigung des Vertrags bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

8. Rücktritt und Umbuchung

8.1 Sofern der Kunde den Rücktritt wirksam gegenüber BAVARIA erklärt hat, gelten folgende Rücktrittsfolgen bezüglich Schulungen im BAVARIA Schulungszentrum durch eigene Dozenten:

a. Die Pflicht zur Zahlung des Preises entfällt, wenn die wirksame Erklärung des Rücktritts BAVARIA spätestens am 15. Tag vor dem ersten Schulungstermin zugeht.

b. Der zu zahlende Preis reduziert sich auf 25 %, wenn die wirksame Erklärung des Rücktritts BAVARIA spätestens am 8. Tag vor dem ersten Schulungstermin zugeht.

8.2 Sofern der Kunde den Rücktritt wirksam gegenüber BAVARIA erklärt hat, gelten folgende Rücktrittsfolgen bezüglich BAVARIA Inhouse-Schulungen oder Schulungen im BAVARIA Schulungszentrum durch einen Fremddozenten:

Der zu zahlende Preis reduziert sich auf 50 %, wenn die wirksame Erklärung des Rücktritts BAVARIA spätestens am 15. Tag vor dem ersten Schulungstermin zugeht.

8.3 Sofern der Kunde eine Umbuchung vornimmt, ist BAVARIA berechtigt, folgende Gebühren gegen den Kunden geltend zu machen:

a. Die Pflicht zur Zahlung des Preises entfällt, wenn das Umbuchungsersuchen BAVARIA spätestens am 15. Tag vor dem ersten Schulungstermin zugeht.

b. Der zu zahlende Preis reduziert sich auf 20 %, wenn das Umbuchungsersuchen BAVARIA spätestens am 5. Tag vor dem ersten Schulungstermin zugeht.

8.4 Der Kunde kann den Rücktritt oder die Umbuchung vom Vertrag jederzeit in Textform erklären. Zur Fristwahrung muss die entsprechende Erklärung schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bei BAVARIA eingehen.

9. Absage durch BAVARIA

9.1 BAVARIA behält sich das Recht vor, Schulungen aus wichtigen Gründen (z.B. krankheitsbedingter Ausfall des Dozenten, sofern kein gleichwertiger Ersatz möglich ist) oder aus Gründen höherer Gewalt (ein äußeres unabwendbares Ereignis wie bspw. Krieg, Naturkatastrophen oder Pandemie) bis einschließlich am jeweiligen Schulungstermin abzusagen.

Ebenso behält sich BAVARIA das Recht vor, bis zum 5. Tag vor dem ersten Schulungstermin aus organisatorischen Gründen (z.B. Absage wegen Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) abzusagen.

9.2 Im Falle einer Absage durch BAVARIA wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert. Die Vergütungspflicht entfällt in diesem Fall. Sollte bereits eine Zahlung des Kunden bei BAVARIA eingegangen sein, wird die volle Vergütung zzgl. Mehrwertsteuer zurückerstattet. Dies übersteigende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, welche nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens BAVARIA vorliegt. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen des Kunden (z.B. Hotel- und/oder Anreisekosten). Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 13. dieser AGB („Haftung“)

10. Änderungsvorbehalt

10.1 BAVARIA behält sich das Recht vor, einen anderen gleich qualifizierten Dozenten für die Schulung einzusetzen, der sich vom ursprünglich auf der jeweiligen Landingpage genannten Dozenten unterscheidet, sofern ein wichtiger Grund (z.B. krankheitsbedingter Ausfall eines Dozenten) vorliegt.

10.2 BAVARIA behält sich das Recht vor, das Schulungsprogramm vor und/oder während der Schulung inhaltlich und/oder organisatorisch (z.B. Pausengestaltung) zu ändern, sofern die Schulung und ihr Nutzen dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.

11. Schulungsunterlagen und Nutzungsrechte

11.1 Die bei den Schulungen zur Verfügung gestellten schriftlichen Materialien („Schulungsunterlagen“) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Einwilligung von BAVARIA vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, die vollständige oder bloß teilweise Weitergabe an Dritte, die öffentliche Verbreitung oder die Zurverfügungstellung von Skripten, Präsentationen, Lernmaterial und sonstigen Unterlagen sind ohne vorherige schriftliche oder textförmliche Zustimmung von BAVARIA nicht zulässig.

11.2 BAVARIA übernimmt gewährleistet und haftet für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Schulungsunterlagen.

11.3 Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung (Ziffer 4) erhält der Kunde an den Schulungsunterlagen ein nicht übertragbares, einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht, die Schulungsunterlagen für eigene interne Zwecke zu nutzen.

11.4 Das Nutzungsrecht nach Ziffer 11.3 umfasst auch das Recht, Abänderungen, Übersetzungen, Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen vorzunehmen und für eigene interne Zwecke zu nutzen, einschließlich der Speicherung und Vervielfältigung.

12. Hotel- und Anreisekosten

Anreise und Übernachtung sind nicht im Preis inkludiert. Die von BAVARIA u.a. in den „Hotellisten“ genannten Hotels und anderen Unterkünfte sind lediglich unverbindliche Empfehlungen.

12.1 eigene interne Zwecke zu nutzen, einschließlich der Speicherung und Vervielfältigung.

12.2 Das Eigentum an den von BAVARIA für den Kunden zu Schulungszwecken erstellten Kopien der Arbeitsergebnisse geht mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung auf den Kunden über.

13. Haftung

13.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet BAVARIA bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Auf Schadensersatz haftet BAVARIA – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BAVARIA vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und

b. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von BAVARIA jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

13.3 Die sich aus Ziffer 13.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden BAVARIA nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit BAVARIA einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

14. Datenschutz

Die Datenschutzerklärung von BAVARIA ist unter
https://bavaria-brandschutz.de/datenschutz/ zu finden.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der diese AGB einbeziehenden Vereinbarung ist der Sitz von BAVARIA, sofern der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist; entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. BAVARIA ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz/Wohnsitz zu verklagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten bleiben unberührt.

15.2 Die diese AGB einbeziehende Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde die Bestellung als Verbraucher abgegeben hat und zum Zeitpunkt der Anmeldung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

15.3 Änderungen oder Ergänzungen der diese AGB einbeziehenden Vereinbarung oder der AGB selbst bedürfen der Textform. Individualvereinbarungen i.S.d. § 305 b BGB bleiben hiervon unberührt.

15.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

15.5

Widerrufsrecht

1. Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.

2. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten etwaiger Rücksendung zu tragen.

3. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (BAVARIA Brandschutz Industrie GmbH & Co.KG Regensburger Straße 16, D-93449 Waldmünchen, Telefon: +49(9972)9401-0, Telefax: +49(9972)9401-17, E-Mail: info@bavaria-firefighting.de) gegenüber unmissverständlich erklären (z.B. per Postbrief, Fax oder E-Mail), dass Sie den Vertrag widerrufen möchten.

Zur Einhaltung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie Ihre Widerrufserklärung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle von Ihnen geleistete Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem wir Kenntnis von Ihrem Widerruf erhalten haben, zurück. Die Erstattung erfolgt unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, das Sie für die ursprüngliche Transaktion verwendet haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für Sie fallen dadurch jedoch keine Gebühren an.

Wurde auf Ihren Wunsch hin noch während der Widerrufsfrist mit der Erbringung der verbundenen Dienstleistungen begonnen, schulden Sie uns bezogen auf das Gesamtauftragsvolumen den Betrag, der dem Anteil entspricht, der bis zu Ihrem Widerruf bereits geleistet wurde.

 
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